OKO-tech CP-Anlagen und die Störfallverordnung

Störfallverordnung chemisch-physikalische Behandlungsanlagen: Anforderungen und Lösungen für CP-Anlagen

Die Störfallverordnung für chemisch-physikalische Behandlungsanlagen betrifft Betreiber von Anlagen zur chemisch-physikalischen Abfallbehandlung. Durch Änderung der Einstufung von vielen Abfällen zur chemisch-physikalischen Behandlung aufgrund der Störfallverordnung unterliegen unter Umständen chemisch-physikalische Behandlungsanlagen (CP-Anlagen) auch der Störfallverordnung. Dies betrifft Neubauprojekte, aber im Rahmen von Überprüfungen auch ältere CP-Anlagen. Wenn störfallrelevante Abfälle bestimmte Mengengrenzen überschreiten, sind die entsprechenden Anforderungen der Störfallverordnung vom Betreiber zu beachten.

Anforderungen der Störfallverordnung für CP-Anlagen

Für den Anlagenbauer bedeutet dies über die bekannten gesetzlichen Anforderungen hinaus (wie der AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen -, der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und anderen Regelwerken), die Anlagentechnik und die Prozesse unter den Sicherheitsaspekten der Störfallverordnung zu bewerten. Das betrifft alle Anlagenteile und Abläufe, die potenziell störfallrelevant sind.

Optimierung der OKO-tech CP-Anlagen für die Störfallverordnung

Dies wurde erfolgreich in einem laufenden Projekt gemeinsam mit dem Kunden für eine OKO-tech CP-Anlage OKO-CPA 4.0 durchgeführt. Die Behandlungsprozesse im Gesamtkonzept der OKO-CPA 4.0 sowie einzelne Komponenten wie das Rotationssieb OKO-RoSi II zur Grobstoffabtrennung, die speziell für die Trennung der drei Phasen Öl-Wasser-Schlamm konstruierten OKO-select oil 29-Tanks und die Flotationsanlage OKO-aquaclean erhielten für den Einsatz in CP-Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, eine positive Beurteilung durch den Auditor. Diese Komponenten erfüllen nun alle sicherheitsrelevanten Anforderungen und sorgen für eine zuverlässige und effiziente Abfallbehandlung.

Erfolgreiche Umsetzung der Störfallverordnung von chemisch-physikalische Behandlungsanlagen

Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit und technische Optimierung konnte die OKO-tech CP-Anlage alle Anforderungen der Störfallverordnung erfüllen. Das Projekt erhielt eine positive Rückmeldung vom Auditor, der die Sicherheit und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben bestätigte. So gewährleistet die OKO-tech CP-Anlage nicht nur eine effektive Abfallbehandlung, sondern auch höchste Sicherheit für Betreiber und Umwelt.

Haben Sie Fragen zu den Anforderungen der Störfallverordnung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Optimierung Ihrer chemisch-physikalische Behandlungsanlage (CP-Anlage)? Kontaktieren Sie uns!

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